Bundeszentrum für Ernährung: Nicht jedes Material ist für Lebensmittel geeignet!
(BZfE) – Kreative Back- und Kochideen sind gefragt. Allerdings werden in manchen Fernsehshows, Videoblogs und Internetforen auch recht fragwürdige Tipps gegeben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass nicht jedes Material ist für die Zubereitung von Lebensmitteln geeignet ist. Unter dem Begriff „Foodhack“ findet sich inzwischen allerlei Kreatives im Netz. Hierunter wird meist die Zweckentfremdung von Gegenständen und Lebensmitteln und deren Zubereitung verstanden. Nicht immer sinnvoll…
Wer zum Beispiel auf der nächsten Geburtstagsparty seine Gäste beeindrucken möchte, bringt Schokoschalen für das Dessert auf einem aufgepusteten Luftballon in Form. Dabei bedenken viele nicht, dass sich durch die Hitze der geschmolzenen Schokolade krebserregende Nitrosamine aus dem Kunststoff des Ballons lösen können. Ähnlich kritisch ist es, heiße Kuvertüre auf Luftpolsterfolie zu gießen und als extravagante Kuchendekoration zu verwenden. Andere backen für ein originelles Geschenk Brot in einem Blumentopf aus Ton. Da das Material nicht lebensmittelecht ist, können im Ofen schädliche Substanzen verdampfen und in den Teig gelangen. Auch das Grillhähnchen auf der Bierdose ist kein nachahmenswerter „Foodhack“ – selbst wenn Kochprofis dafür werben. Das ganze Huhn wird auf einer geöffneten Bierdose platziert und im Ofen gegrillt. Das bringt Bieraroma, aber auch wenig appetitliche Farbbestandteile der Dose in das Fleisch.
Die Verbraucherschützer raten, für die Zubereitung von Lebensmitteln nur dafür vorgesehene Materialien und Gegenstände zu verwenden. Für sogenannte Lebensmittelkontaktmaterialien gelten zum Schutz der Verbraucher europaweit strenge Anforderungen. Es dürfen zum Beispiel keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die die Gesundheit gefährden können. Daher unterliegen die Hersteller einer großen Sorgfaltspflicht. Bereits bei der Auswahl der Rohstoffe muss berücksichtigt werden, dass das Endprodukt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen soll.
Bei Geschirr, Besteck oder einer Kaffeetasse ist klar ersichtlich, dass sie für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind. Andere geeignete Materialien können Konsumenten an dem Glas-Gabel-Symbol oder dem Hinweis „für Lebensmittelkontakt“ erkennen. Die Angabe steht auf den Gegenständen, der Verpackung oder den Etiketten.
Heike Kreutz, www.bzfe.de
Weitere Informationen:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: www.bvl.bund.de